Neue Bestimmungen zum Einsatz von APU
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Bitte beachten Sie folgende Anpassung der Flugplatzbenutzungsordnung.
II 2.7 Lärmschutz
(…) der Einsatz der Auxiliary Power Unit (APU, bordeigene Hilfsturbine) ist
gestattet bis maximal 5 Minuten nach der Landung und maximal 10 Minuten
vor dem Verlassen der Parkposition zum Zweck eines Wiederstarts. Für den
darüber hinaus gehenden Zeitraum stellt der Flugplatzbetreiber für das
Luftfahrzeug nach Anfrage eine Ground Power Unit (GPU,
Bodenstromaggregat) gegen Entgelt zur Verfügung. Abweichungen von dieser
Regelung bedürfen der Zustimmung des Flugplatzbetreibers.
Die komplette Benutzungordnung finden Sie hier.